In der Kindertagespflege ist die pädagogische Qualifizierung der Betreuungsperson Grundvoraussetzung. Vom zuständigen Jugendhilfeträger erhalten wir unsere jeweilige Pflegeerlaubnis, die alle 5 Jahre geprüft und erneuert wird. Ein polizeiliches Führungszeugnis (aller im Haushalt lebenden Personen) sowie ein Gesundheitszeugnis müssen vorliegen. Zudem besuchen wir mehrmals jährlich Fortbildungen, die unser Wissen in verschiedenen Bereichen der Kinderbetreuung immer wieder erweitern. Dazu zählen Erste-Hilfe-Kurse, Kurse über kindgerechte Ernährung oder auch Kurse zu neuen Mal- und Bastelideen mit den Kindern. So wird es bei uns nie langweilig und wir haben viel Spaß miteinander.